Wo wende ich mich hin
- Was benötige ich zur Taufanmeldung
- Wie ist das mit einer ökumenischen Hochzeit
- Wann ist der nächste Kommunionkursus
- Wan ist der nächste Firmungskursus
- Wohin wende ich mich bei einem Sterbefall
- Wer hat den Kirchenschlüssel
Die Taufe
Taufe:
Wenn ein Kind getauft werden soll, melden Sie itte die Taufe rechtzeitig (d.h. 4 Wochen vor dem gewünschten Tauftermin) im Pfarrbüro an. Hier wird mit Ihnen alles weitere besprochen.
An Unterlagen wird die Geburtsurkunde (Ausfertigung für religiöse Zwecke) und das Stammbuch benötigt.
Tauftermin ist Sonntags im 10.00 Uhr Gottesdienst.
Eheschließung
Eheschließung:
Paare, die sich das Sakrament der Ehe spenden wollen, mögen ihren Terminwunsch spätestens 1/4 Jahr vorher mit dem Pfarrer klären.
Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.
Gestaltungswünsche, die die Liturgie betreffen, sind vorher mit dem Seelsorger abzustimmen, der die Feier leitet. Bei der Anmeldung ist außerdem ein Termin zu vereinbaren, an dem das Brautprotokoll aufgenommen wird.
Firmung und Kommunion
Erstkommunion:
In unserer Gemeindewerden die Kinder des 3. Schuljahres zur Erstkommunion geführt. Kinder und Eltern werden rechtzeitig in der Gottesdienstordnung und im Amtsblatt informiert. Die Vorbereitung geschieht in Kleingruppen unter Beteiligung der Eltern. Erstkommuniontag ist der 1. bzw. 2. Sonntag nach Ostern (im Wechsel) mit den Pfarreien Billigheim und Insheim.
Firmung:
Jugendliche ab der 7. Schulklassesind eingeladen das Firmsakrament zu empfangen. Durch den Empfang dieses Sakramentes geschieht die volle Aufnahme in die Kirche mit allen Rechten und Pflichten. Der gefirmte Christ soll mithelfen und mitwirken, die Botschaft Jesu durch sein Leben zu verkünden, und so mitzuarbeiten am Aufbau der Gemeinde. Die Vorbereitung der Jugendlichwen geschieht in Kleingruppen unter Leitung des Pfarrers oder von ihm beauftragte Personen. Die Gruppenarbeit will dem Frimbewerber helfen, zu einer eigenständigen Entscheidung zu kommen, ob er zu unserer Glaubensgemeinschaft gehören möchte.
Das Firmsakrament wird durch den zuständigen Bischof / Weihbischof gespendet.
Krankheit und Todesfall
Wenn jemand erkrankt ist:
Das Sakrament der Krankensalbung ist kein Sterbesakrament, sondern Bittgebet der Kirche um Heilung und Zusage Christi, dem Kranken beizustehen. Verständigen Sie bitte den Priester unserer Gemeinde, damit er kommt und betet, sowie das Heilszeichen zur Ermutigung des Kranken vollziehen kann.
wenn Sie wegen Krankheit / Schwäche nicht zur Kirche gehen können:
Der Priester oder ein Kommunionhelferbringt Ihnen am Herz-Jesu-Freitag (1. Freitag im Monat) gerne die Hl. Kommunion.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig im Pfarrbüro.
wenn ein Todesfall eingetreten ist:
Verständigen Sie bitte den Seelsorger. Abzusprechen sind der Termin des Begräbnisses und des Begräbnisgottesdienstes.